Um die Zukunft der Körse-Therme in Kirschau ist es nicht gut bestellt. Im aktuellen Jahresbericht des Sächsischen Rechnungshof (SRH) wird auf drei Seiten über die beliebte Freizeiteinrichtung im Oberland berichtet.
So bezuschussten im Jahr 2018 die Mitglieder des Zweckverbandes und der Landkreis jeden Besucher mit insgesamt 3,85 €.
Weiterhin heißt es, dass die Technik des Bades veraltet und der Support bereits eingestellt ist. Die Investitionsplanung im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2018 enthält Gesamtausgaben für Investitionen in Sachanlagen Erst-, Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen i. H. v. 20 Mio. €. Davon betreffen 18,2 Mio. € den Zeitraum nach 2021. Darüber hinaus plant der Zweckverband bis 2021 jährliche Wartungs-/Instandhaltungskosten i. H. v. 108 T€ ein.
Der Zweckverband erhielt bereits ab 1994 eine Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ i. H. v. rd. 12,6 Mio. € zur Errichtung des Bades. Die Maßnahme wurde 1999 abgeschlossen. Die Zweckbindung läuft nach dem Bescheid in der Regel mindestens 25 Jahre und damit mindestens bis 2024. Darüber hinaus erhielt der Zweckverband im Jahr 2011 eine Förderung für eine energetische Sanierung i. H. v. 0,5 Mio. €. Diese besitzt eine Zweckbindung bis zum 31.12.2026.Die Laufzeiten der Zweckbindungen bedeuten für den Zweckverband und für die Mitgliedsgemeinden langjährige Folgekosten für die Aufrechterhaltung des Betriebes und für die Instandhaltung der Anlagen. Die Entscheidungsspielräume des Zweckverbandes und der Mitgliedsgemeinden zum Betrieb des Bades sind erheblich eingeschränkt.
Der Rechnungshof geht auf die Konkurrenzsituation ein und verweist auf das Einzugsgebiet der Körse-Therme von 50 km, wo sich mehrere saisonale und ganzjährige Anlagen befinden.
Die starke Konkurrenzdichte erfordert zum Attraktivitätserhalt ständige Angebotserneuerungen, Preissteigerungen sind dabei aus dem gleichen Grund nur begrenzt möglich. Die wirtschaftliche Situation und die daraus folgende Abhängigkeit von den Zahlungen der Mitglieder und des Landkreises erfordert eine strategische Positionierung der Mitglieder des Zweckverbandes und des Landkreises. Bis dahin dürfen nach Auffassung des SRH keine weiteren Investitionen getätigt werden.
Gleichzeit stellt der Rechnungshof den öffentlichen Zweck infrage und argumentiert, dass ein öffentlicher Zweck besteht, wenn das Aufrechterhalten eines Betriebes dem gemeindlichen Wohl zugute kommt. Die Leistungen im sachlichen und räumlichen Wirkungskreis der Gemeinde liegen und der Bedürfnisbefriedigung der Gemeindeeinwohner dienen. Es ist nicht Aufgabe der Gemeinde, alle individuellen Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen, dies ist vielmehr Aufgabe der Privatwirtschaft. Der Badbetrieb stellt in erster Linie einen Freizeitbetrieb dar. Das Schulschwimmen weist lediglich einen Anteil der Besucher von rd. 4 % (2018) auf.
Das Gemeinwohl der Einwohner steht eher nicht im Vordergrund der Betätigung, sondern das überregionale touristische Interesse. Von den 130.000 bis 180.000 Besuchern kommen nur rund 10 % aus dem Verbandsgebiet. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage des Zweckverbandes und der Mitgliedsgemeinden besteht für die Mitgliedsgemeinden die Gefahr, ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben nicht erfüllen zu können. Sie haben einen geringen bis keinen Handlungsspielraum für die laufende Aufgabenerfüllung. Der Betrieb von Schwimmbädern insbesondere Erlebnisbädern und Freizeitbetrieben ist keine Pflichtaufgabe der Kommunen. Gelingt es dem Zweckverband nicht, ein langfristiges Finanzierungskonzept zu erstellen, muss über die Schließung des Bades entschieden werden.