Wie die Verbraucherzentrale NRW erinnert, so gibt es ab heute einen verbesserten Schutz für Verbraucher vor Inkasso-Abzocke. So werden die potenziellen Kosten für einige Inkassotätigkeiten stärker als bisher gedeckelt. Allerdings bemängeln die Verbraucherschützer, dass diejenigen, welche die Forderungen nicht auf einen Schlag begleichen könnten, von der Reform leider wenig hätten.
Post von Inkassounternehmen kann manchmal schnell eintrudeln: Rechnung vergessen, Mahnungen wurden übersehen oder kamen nicht an: Schwupps, trudelt irgendwann Post von einem Inkassounternehmen ein. Letztere berechnen oft überzogene Kosten, die zu den ursprünglichen Summen dazustoßen. Das neue Gesetz in Deutschland entlastet nun vor allem diejenigen, die ausstehende Forderungen direkt begleichen.
Bisher haben Inkassofirmen, orientiert an den Gebühren von Rechtsanwälten, selbst bei Kleinforderungen (bis 50 Euro) in der Regel 76,44 Euro berechnet. Rasch musste man da also mehr an Gebühren zahlen als den ursprünglichen Betrag. Künftig dürfen es in solchen Fällen maximal 32,40 Euro sein. Doch auch bei Forderungen über 50 Euro gibt es nun einen neuen Kostendeckel ein. So werden zum Beispiel bei einer Forderung von 500 Euro im Regelfall künftig noch knapp 53 Euro an Inkassokosten und -auslagen fällig.
Stolperstein: Die Deckelungen greifen nur, wenn die Forderung nicht bestritten wird. Wer die Forderung bestreitet, z. B. weil er meint die Rechnung schon gezahlt zu haben, muss bei einem Irrtum mit höheren Kosten rechnen. Da sollte man sich also sicher sein, was man tut. Ratenzahlungen lohnen sich auch meistens nicht, denn da fallen zusätzliche Gebühren an. Wer wiederum im wahrsten Sinne des Wortes so arm dran ist, dass er zunächst gar keine Möglichkeit zu zahlen sieht, muss wieder nach altem Spiel mit hohen Zusatzkosten rechnen.
Denn auch das neue Gesetz erlaubt es, bei „besonders schwierigen oder besonders umfangreichen“ Fällen ähnlich hohe Beträge wie zuvor zu veranschlagen. Was dabei konkret als schwierig oder umfangreich gilt, wird leider nicht festgelegt. Da werden die Inkassounternehmen vermutlich in der Regel andere Vorstellungen haben als die Zahlungspflichtigen.
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