Hückeswagen/Radevormwald Fakten + Hintergrund Nachdem der Ausbruch der Geflügelpest in einem Wipperfürther Betrieb offiziell bestätigt wurde, hat der Kreis die Schutzmaßnahmen verstärkt. Was die Betreiber von gewerblichen Betrieben und Hobbyhalter jetzt zu beachten haben.
Die Geflügelpest ist definitiv im Oberbergischen Kreis angekommen, und das auch schon sehr nahe an Hückeswagen und Radevormwald. Nachdem am vorigen Freitag in einer Wipperfürther Geflügelhaltung der Verdacht auf Geflügelpest festgestellt worden war (unsere Redaktion berichtete), hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) für Tiergesundheit in Jena das hochansteckende Influenzavirus H5N1 inzwischen nachgewiesen. „Damit ist der Ausbruch der sogenannten Geflügelpest amtlich festgestellt“, teilt Philipp Ising von der Pressestelle der Kreisverwaltung mit.
Was ist das für ein Betrieb in Wipperfürth? Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich um eine kleinere Hobbyhaltung mit Hühnern, Gänsen und Enten. „Die meisten Tiere des Bestandes sind innerhalb weniger Tage an der Krankheit gestorben, die restlichen Tiere musste am Freitag getötet werden“, berichtet Ising.
Was ist die Geflügelpest? Die Vogelgrippe, wie die Krankheit, umgangssprachlich auch genannt wird, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten und verschiedenen Subtypen auf. „Die Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome“, schreibt das FLI auf seiner Internetseite. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochinfektiösen Form mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.
Was wird derzeit getan? Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, finden derzeit weitreichende Untersuchungen von Tieren weiterer Bestände statt. Der Kreis hat rund um den betroffenen Wipperfürther Betrieb eine Drei-Kilometer-Schutzzone gezogen, die sich auf das Stadtgebiet der Hansestadt beschränkt. Dazu wurde eine Zehn-Kilometer-Überwachungszone eingerichtet, innerhalb der für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen gelten – diese betrifft unter anderem auch das gesamte Hückeswagener Stadtgebiet sowie den Süden Radevormwalds. Eine Karte dazu gibt es online hier.
Was müssen die betroffenen Betriebe in diesen Zonen beachten? Sie unterliegen der amtlichen Beobachtung, zudem gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels. Geflügeltransporte sind verboten, Eier dürfen aus den Betrieben grundsätzlich nicht verkauft und ausgeliefert werden. Im Einzelfall erteilt das Kreisveterinäramt Ausnahmegenehmigungen. Die Ställe und sonstige Standorte des Geflügels sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern. Von betriebsfremden Personen dürfen sie nur mit Schutzkleidung betreten werden, die nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert oder beseitigt werden muss. Jeder Geflügelhalter muss eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorhalten.
Wie geht‘s weiter? Verlaufen die Untersuchungen negativ, können die Maßnahmen in der Schutzzone nach 21 Tagen gelockert und nach 30 Tagen in beiden Zonen wieder aufgehoben werden. Sollten im Oberbergischen Kreis jedoch weitere Fälle auftreten, droht auch hier wie bereits in Ostwestfalen und im Kreis Wesel eine kreisweite Stallpflicht.
Was können Geflügelhalter vorsorglich tun? Das Veterinäramt appelliert an die Geflügelhalter auch außerhalb der Sperrzonen, ihre Geflügelbestände bestmöglich zu schützen. Wer kann, sollte seine Tiere jetzt schon nur noch im Stall halten oder das Gehege von oben abdecken und an den Seiten mit Netzen oder engmaschigem Draht versehen, so dass kein Virus über den Kot oder Wildvögel in das Gehege gelangen kann. Futter und Wasser darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen angeboten werden. Sterben ungewöhnliche viele Tiere, muss der der Tierarzt hinzugezogen werden.
Woher wurde das Virus eingeschleppt? Seit Mitte Oktober wurden in Deutschland erneut Hunderte infizierte Wildvögeln aus mindestens zwölf Bundesländern sowie mehr als 50 Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln aus zahlreichen Bundesländern gemeldet.
Muss auch eine Hobby-Geflügelhaltung angemeldet werden? Ja, und zwar beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Hobbyhalter, die das bisher versäumt haben, sollten das umgehend nachholen. Das Veterinäramt hat dazu ein Bürgertelefon unter ☏ 02261/883888 eingerichtet.
Ist das Virus auch für den Menschen ansteckend? Die Geflügelpest ist zunächst einmal für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Auch auf Menschen kann es übertragen werden, vornehmlich auf solche mit engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Insgesamt ist das Risiko für den Menschen laut Robert-Koch-Institut jedoch auch dann als sehr gering einzuschätzen.